Mitglied im Hessischen Schützenverband e.V. des Deutschen Schützenbundes e.V.
Das neue Waffengesetz
Wann dürfen MINDERJÄHRIGRE schießen ( § 27 Abs. 3 WaffenG)
unter 12 Jahre
12 - 14 Jahre
14 - 16 Jahre
über 16 Jahre
Druckluft- Federdruck- und CO²-Waffen
nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und behördliche Erlaubnis * + Obhut
mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern + Obhut
mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern
erlaubt
andere (”scharfe”) Schusswaffen
verboten
mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und behördliche Erlaubnis * + Obhut
erlaubt *
+Obhut = unter Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson
* Behördliche Erlaubnis = Ausnahme vom Alterserfordernis (Einzelerlaubnis)
9/2004 HESSISCHE SCHÜTZENZEITUNG Seite 7