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Schützenverein 1912 Seeheim / Bergstraße e.V.

Mitglied im Hessischen Schützenverband e.V. des Deutschen Schützenbundes e.V.

Das neue Waffengesetz

Wann dürfen MINDERJÄHRIGRE schießen ( § 27 Abs. 3 WaffenG)

unter 12 Jahre

12 - 14 Jahre

14 - 16 Jahre

über 16 Jahre

Druckluft-
Federdruck-
und
CO²-Waffen

nur mit schriftlicher
Erlaubnis oder
Anwesenheit der
Eltern und
behördliche
Erlaubnis *
 + Obhut

mit schriftlicher
Erlaubnis oder
Anwesenheit der
Eltern + Obhut

mit schriftlicher
Erlaubnis oder
Anwesenheit
der Eltern

erlaubt

andere
(”scharfe”)
Schusswaffen

verboten

nur mit schriftlicher
Erlaubnis oder
Anwesenheit
der Eltern und
behördliche
Erlaubnis *
+ Obhut

mit schriftlicher
Erlaubnis oder
Anwesenheit
der Eltern und
behördliche
Erlaubnis *
+ Obhut

erlaubt *

+Obhut = unter Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson

* Behördliche Erlaubnis = Ausnahme vom Alterserfordernis (Einzelerlaubnis)

9/2004 HESSISCHE SCHÜTZENZEITUNG Seite 7